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Wir über uns
Seit ihrer Gründung 1953 nimmt die AVH die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder als Arbeitgeber wahr. Diese Arbeitgeber haben sich in der AVH als eingetragenem Verein zusammengeschlossen, um
- im Personalrecht stets auf dem neuesten Stand zu sein
- bei Problemen und Unsicherheiten schnell und kompetent von Fachleuten beraten zu werden
- Fehlentscheidungen, unnötige Gerichtsverfahren und hohe Kosten zu vermeiden
- als Vollmitglied ein „maßgeschneidertes” Tarifrecht zu erhalten, das zu ihrer Branche und Wettbewerbslage passt,
- damit verlässliche Planungsgrundlagen und Betriebsfrieden zu gewinnen
- sich von der aufwändigen Organisation von Verhandlungen und der schwierigen Formulierung von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu entlasten.
Die AVH hat zwei Organe: Die Mitgliederversammlung und den Vorstand.
In der Mitgliederversammlung kommen die Vertreterinnen und Vertreter aller Mitglieder zusammen. Sie entscheidet u.a. über den Abschluss von Tarifverträgen, über Vorstands- oder Mitgliederanträge sowie den Haushaltsplan und wählt den Vorstand.
Über alle anderen Angelegenheiten entscheidet der Vorstand, insbesondere unterschreibt er die Tarifverträge bzw. kündigt sie, entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und setzt die Mitgliedsbeiträge fest.
Vorstandsmitglieder sind
Staatsrat Jan Pörksen |
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Staatsrätin Bettina Lentz |
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Michael Eggenschwiler |
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Christina Baumeister |
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Prof. Dr. Rüdiger Siechau |
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Senatsdirektor Volker Wiedemann (Freie und Hansestadt Hamburg - Personalamt) |
Die Geschäftsstelle erbringt die genannten Leistungen, berät die beiden Organe, bereitet deren Beschlüsse vor und führt sie aus. Hier arbeiten der Geschäftsführer, drei Tarifreferentinnen, eine Fortbildungsexpertin, zwei Sachbearbeiterinnen und ein Empfangsmitarbeiter für die Mitglieder. Näheres zu ihnen allen finden Sie unter Kontakt.
Die genauen Rechtsgrundlagen der AVH können Sie in unserer Satzung nachlesen.
Die AVH ist mit bestimmten ihrer Mitglieder ihrerseits Mitglied in der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA). Näheres zu diesem Dachverband finden Sie unter www.vka.de.